Zum zweiten mal innerhalb kurzer Zeit wurden Frequenzen für die Nutzung von Funkmikrofonen von der Bundesnetzagentur versteigert. Das Band im Bereich 758 – 822 MHz und 830 – 862 MHz durfte nur noch bis zum 31.12.2015 genutzt werden; nun geht es dem Frequenzbereich von 710 – 790 MHz an den Kragen.

Die Verwirrung unter den Nutzern ist groß. Viele Betreiber von Funkstrecken wissen nicht einmal, dass sie sich durch den Betrieb Ihrer Mikrofone strafbar machen. Doch welche Bänder sind noch frei verfügbar?

Die Mittellücke: 822 – 830 MHz, anmeldefrei und frei nutzbar, allerdings liegt dieses Band im LTE Bereich und es kann hier zu Störungen kommen.

Das SRD Band: 863 – 865 MHz, anmeldefrei und frei nutzbar, leider für alle Nutzer frei zugänglich (hier funken sogar die Garagentorantriebe mit).

Das 1,8 GHz- Band: 1.785 – 1.805 MHz, anmeldefrei und frei nutzbar bis 31.12.2025, dann wird wohl auch dieses Frequenzband wegfallen.

Das ISM Band: 2.400 – 2.483 MHz, anmeldefrei und frei nutzbar, hier tummelt sich WLAN und co. nicht nur die Musiker.

Für die professionelle Nutzung sind die Frequenzbereiche 470 MHz – 606 MHz so wie 614 – 710 MHz reserviert. Diese sind anmeldepflichtig & kostenpflichtig und dem Rundfunk, öffentlichen und kulturellen Einrichtungen so wie ortsgebundenen Anlagen vorbehalten.

Der VPLT versucht mit großer Kraftanstrengung die Frequenzen für den Betrieb der Funkmikrofone frei zu halten, leider hat unsere Branche gegenüber den mächtigen Mobilfunkanbietern kaum eine Chance. Vielleicht müssen die Musiker in ein paar Jahren beim ESC mit wieder kabelgebundenen Mikros auf die Bühne.

Weitere Informationen: www.bundesnetzagentur.de